Aufgaben der ZS-Organisation
Die AdZS erfüllen in den ZSO ihre Schutzdienstpflicht. Aufgrund der Ausgestaltung dieser Dienstpflicht kann der Zivilschutz auch längerdauernde Einsätze leisten und so die Durchhaltefähigkeit bei der Erfüllung der eigenen Aufträge und der Unterstützung der Partnerorganisationen sicherstellen. Insofern ist er ein unverzichtbares Mittel im System des Bevölkerungsschutzes. In vielen Fällen muss der Zivilschutz seine Leistungen praktisch ohne Vorbereitungszeit erbringen und somit eine dauernde Einsatzbereitschaft aufrechterhalten.
- Schutz und Rettung der Bevölkerung
- Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen
- Führungsunterstützung für die Führungsorgane
- Unterstützung der Partnerorganisationen, insbesondere der
- Feuerwehren und des Gesundheitswesens
- Bereitstellung der Schutzinfrastruktur
- Schutz von Kulturgütern
Partner
Der Zivilschutz ist eine der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes.
Bei Grossereignissen, Katastrophen und in Notlagen arbeitet er im Verbund mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den technischen Betrieben; der Einsatz wird allenfalls koordiniert durch ein kommunales oder kantonales Führungsorgan.
Dabei stehen der Schutz und die Betreuung der Bevölkerung sowie die Bewältigung der Folgen eines Schadensereignisses im Zentrum.