Dienstleistungen

Pro Jahr dürfen 66 Diensttage nicht überschritten werden. Ausgenommen sind Einsätze bei Katastrophen und in Notlagen.

Die maximale Diensttagepflicht beträgt 245 Diensttage.

Art des DienstesMaximale gesetzlich bewilligte Dauer
Grundausbildung10-19 Tage pro Funktion
Wiederholungskurs, Instandstellung und Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft3-21 Tage pro Jahr
Einsätze in Katastrophen und Notlagenkeine Begrenzung
Zusatzausbildungbis zu 19 Tage pro Spezialfunktion
Kaderausbildungbis zu 19 Tage pro Kaderstufe
Weiterbildungskurse für Kader und Spezialistenbis zu 5 Tage pro Jahr

Dienstverschiebung

Nach Erhalt des Aufgebotes sind Dienstverschiebungsgesuche schriftlich bis 20 Tage vor Dienstbeginn, unter Beilage von Bestätigungs- und / oder Beweisunterlagen, möglich. Verschiebungen können nicht telefonisch gemacht werden. Für Dienstverschiebungen ist das offizielle Formular der ZSO Gantrisch zu verwenden. Rechtlich besteht kein Anrecht auf eine Dienstverschiebung und nur in wirklich dringenden und nicht vorhersehbaren Fällen kann auf ein solches Gesuch eingetreten werden.