Dienstleistungen
Pro Jahr dürfen 66 Diensttage nicht überschritten werden. Ausgenommen sind Einsätze bei Katastrophen und in Notlagen.
Die maximale Diensttagepflicht beträgt 245 Diensttage.
Art des Dienstes | Maximale gesetzlich bewilligte Dauer |
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Grundausbildung | 10-19 Tage pro Funktion |
Wiederholungskurs, Instandstellung und Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft | 3-21 Tage pro Jahr |
Einsätze in Katastrophen und Notlagen | keine Begrenzung |
Zusatzausbildung | bis zu 19 Tage pro Spezialfunktion |
Kaderausbildung | bis zu 19 Tage pro Kaderstufe |
Weiterbildungskurse für Kader und Spezialisten | bis zu 5 Tage pro Jahr |
Dienstverschiebung
Nach Erhalt des Aufgebotes sind Dienstverschiebungsgesuche schriftlich bis 20 Tage vor Dienstbeginn, unter Beilage von Bestätigungs- und / oder Beweisunterlagen, möglich. Verschiebungen können nicht telefonisch gemacht werden. Für Dienstverschiebungen ist das offizielle Formular der ZSO Gantrisch zu verwenden. Rechtlich besteht kein Anrecht auf eine Dienstverschiebung und nur in wirklich dringenden und nicht vorhersehbaren Fällen kann auf ein solches Gesuch eingetreten werden.